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Zweigeschossig über Sockel errichtetes, giebelständiges, aus dem Straßenraum zurückversetztes Wohnhaus mit Krüppelwalmdach. Im Erdgeschoss massiv ersetzter, im Obergeschoss hingegen formreich (Eck- und Bundpfosten aussteifende Mannfiguren, genaste Raute im Brüstungsfeld des Giebelfensters) erhaltener Fachwerkbau. 1714-16 für den lutherischen Pfarrer Johann Georg Wittich als Wohnhaus der Hofreite (Scheune 1959 abgebrochen) am Obertor und in unmittelbarer Nähe zur Ortsbefestigung („An der Ringmauer") errichtet. Kulturdenkmal aus architektur- und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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