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Kleines, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus des frühen 18. Jahrhunderts, derzeit verkleidet, ursprünglich jedoch als Sichtfachwerkbau konzipiert. Giebelständig mit steilem Satteldach, Erdgeschoss in den 1960er Jahren massiv erneuert, das Holzgefüge im Obergeschoss und in den Giebeln jedoch weitgehend ungestört. Im Inneren die historische Raumteilung unverändert erhalten, aus der Erbauungszeit die breiten Dielenböden sowie die Stiege in das Dachgeschoss noch erhalten. Auch die Dachkonstruktion mit dem Liegenden Stuhl noch original. Alte Rauchkammer noch ablesbar.
Beim Umbau in den 1960er Jahren wurde das kleine an den Hauptbau rückseitig anschließende Stallgebäude durch einen Neubau ersetzt.
Das Wohnhaus war Teil einer kleinbäuerlichen Hofanlage und ist das letzte Zeugnis der historischen Bebauung entlang der Alten Kirchstraße, die Keimzelle des heutigen Ortes. Kulturdenkmal aus orts- und baugeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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