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Kleiner traufständiger Streckhof. Das zweizonige, allseitig verschindelte Wohnhaus der recht ungestört erhaltenen Anlage weist wahrscheinlich unter der Verschindelung ein qualitätvolles Gefüge noch des 17. Jahrhunderts auf. Darauf weist die reiche Gestaltung des Gebälks unterhalb der Traufe hin: Füllhölzer und Unterkante der Fußpfette sind mit mit gedrehtem Stab in angedeuteter Schiffskehle verziert. Dem Wohnhaus schließen sich eine jüngere Scheunenzone und ein Schafstall mit Schleppdach an.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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