Am Mühlbach 22
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
Frischborn
  • Am Mühlbach 22
Einhof
Flur: 1
Flurstück: 204/1

Sehr gut erhaltener, großvolumiger, fünfzoniger Einhof, giebelständig zur Straße. Rechts der zweizonige Wohnbereich über hohem Sockel mit ebenerdigen Kellereingängen. Einseitige Vortreppe aus Sandstein mit einfachem schmiedeeisernem Geländer, Haustür der Bauzeit. Dem Wohnteil schließen sich Stall (mit Stallstube), Tenne und Schafstall an. Das an der Giebelseite teilweise erneuerte Fachwerkgefüge ist verstrebt durch Mann-Figuren mit Halsriegeln; das Quergebälk zeigt ein durchlaufendes Profil, die Stockschwelle ist mit einer ausführlichen Bauinschrift versehen: „Der himlische Segen bewahre dieß Hauß, auf göttlichen Wegen geh ein und heraus, was jemals von Keutzern hier wohnet bis daß uns Gott dorten belohnet und bringet ins ewige selige Hauß.

Anno 1777 wurde dieses Hauß erbauet von Johannes Keutzer und dessen Ehe Weib Anna Catharina durch Meister Büttner von Stockhausen". Verzierung der straßenseitigen Eckständer mit gedrehten Säulen zwischen kleinen Voluten und insbesondere einem geflügelten Puttokopf.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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