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Kleine Gesamtanlage im Kern des historischen Erzhausen, gleich östlich anschließend an den Kirchhof. Erhalten sind ein- bis zweigeschossige Fachwerkhäuser des 17.-19. Jhs., meist giebelständig zur Straße mit unterschiedlichsten Dachformen wie Satteldach, Walmdach (Nr. 17), Krüppelwalmdach (Nr. 9) oder Mansarddach (Nr. 19). Typisch für die Zeit der jeweils dreizonige Grundriss der Häuser mit mittigem Eingangsbereich. Außerdem bildet häufig eine quer gestellte Scheune im hinteren Hofbereich den räumlichen Abschluss.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |