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Erlenhauptstraße 2 - 4
Ludwigstraße 22 - 42
Südlich des Ortszentrums von Auerbach, an der Ostseite der Ludwigstraße sich reihende Einzelwohnhäuser, von der Straße leicht erhöht und meist mitten in kleineren, zur Straße durch Mäuerchen abgetrennten Gartenparzellen stehend. Die Wohnbauten entstanden ab 1900 wohl bis in die zwanziger Jahre hinein und sind einheitlich eineinhalb- bis zweigeschossig. Trotz dieser Homogenität von Lage und Geschossigkeit sind - bedingt durch die zeitlich unterschiedlichen Entstehungsdaten - die Häuser stilistisch meist verschieden ausgebildet. Typisch und im Ortsbereich von Bensheim und Auerbach häufig auftretend sind die einfachen, noch vom Klassizismus beeinflussten eingeschossigen Satteldachhäuser, die straßenseitig ein zentral angeordnetes Zwerchhaus, ebenfalls mit Satteldach, aufweisen. Diese schlichten, meist dreiachsigen Putzbauten sind in der Gesamtanlage durch die Häuser Nr. 22, 32 und 34 vertreten. Daneben stehen zweigeschossige, historistische Häuser, die Türmchen, Risalite, Krüppelwalmdächer und große Rundbogenfenster zeigen und, wie am Beispiel des Hauses Nr. 30 zu sehen, auch als unverputzte Backsteinhäuser stehen können. Ein besonders repräsentatives Beispiel für diesen Historismus ist das Eckhaus Nr. 36, das in seiner differenzierten Gestaltung mit Eckturm und Zierfachwerk im Obergeschoss den frühen, am Heppenheimer Maiberg entstandenen Villen Heinrich Metzendorfs entspricht. In unmittelbarer Nachbarschaft dieses Hauses stehen die jüngeren Wohnhäuser, kubische Putzbauten mit Pyramidendächern und durch erkerartige Vorbauten betonte Kanten, die ebenfalls Metzendorfbauten entsprechen, diesmal jedoch den jüngeren, wie beispielsweise in der Heidelberger Straße (Nr. 38 und 40) in Bensheim. Diese weitgehend ungestörte historische Bebauung entlang der Ludwigstraße zieht bis in den unteren Bereich der Erlenhauptstraße hinein und findet südlich am Hochzeitsweg ihre Grenze. Nördlich beginnt sie kurz hinter dem Weg In der Wolfsschlucht.
An der Erhaltung des offenen Wohnhaus- bzw. Villenensembles entlang der Ludwigstraße besteht aus siedlungsgeschichtlichen und baukünstlerischen Gründen ein öffentliches Interesse.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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