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Nach dem 30jährigen Krieg durch den Frankfurter Kaufmann Johannes Ochs über dem aus dem 14./15. Jahrhundert stammenden Keller des Vorgängerbaus wiedererrichtetes Herrenhaus des Oberhofes. Giebelständiger, straßenseitig erschlossener, verputzter und verschieferter Bau von zwei Geschossen mit Satteldach. Breit gelagerte, von drei jeweils mit Doppelfenstern besetzten Achsen gegliederte Front. Das Obergeschoss über Knaggen vorkragend. Hofseitig eine den Kellereingang überdachende Laube mit auf hohen Sandsteinsockeln stehenden, hölzernen Rundstützen.
An die westliche Traufseite des Wohnhauses anschliessend ein den Hofraum zur Straße abriegelnder, massiver und verputzter Torbau mit Satteldach und in Buntsandstein abgesetztem Torbogen. Im Scheitel bezeichnet 1644 und 1687; über dem abgeschlagenen Wappen die Initialen I.0. Wohnhaus und Tor sind Kulturdenkmale aus orts- und architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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