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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt und Teilbereich Neustadt
Über markantem Sockel sich erhebendes, giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit leichtem Geschossüberstand und Satteldach. Im Kern vermutlich ein Bau aus der Mitte des 16. Jh. mit Überformungen aus der Zeit um 1700, die sich etwa in den Schmuckformen des Giebelfeldes bemerkbar machen. Das Gebäude ist wesentlicher Bestandteil der Altstadt im Einzugbereich des ehemaligen Obertores. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |