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Teil der Gesamtanlage:
Höhestraße
Die Ecklage zu dem als Sackgasse endenden Arm der Elisabethenstraße einnehmendes, dreigeschossiges, verputztes und an der Schmalseite erschlossenes Wohnhaus (Mietetagenhaus) des frühen 19. Jahrhunderts. Die Fassaden ungegliedert und axial von eng stehenden, mit Klappläden versehenen, holzgewändeten Rechteckfenstern durchbrochen. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |