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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt und Teilbereich Neustadt
Mit der Schnittseite an die Gasse grenzendes und die Struktur des Mauerwerks demonstrierendes Teilstück der Stadtbefestigung des 15. Jahrhunderts. Diese war im Zuge der ersten, in den 20er Jahren des 19. Jahrhunderts unter dem Landgrafenpaar Friedrich VI und Elizabeth durchgeführten Altstadtsanierung weitgehend entfernt worden. Ein weiterer Mauerabschnitt befindet sich in Grenzlage zum Grundstück Wallstr. 26. Kulturdenkmal aus stadtentwicklungsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |