Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Südlich der aus rotem Sandstein erbauten Eisenbahnbrücke über den Hengstbach (am Bahnübergang der Straße Am Geisberg) gelegene Brunnenanlage. Der Lindborn hat seinen Namen von der alten Linde, die auf einem Gemälde zu erkennen ist und die 1938 in einem Sturm umgestürzt ist. Früher nannte man den bereits 1537 erwähnten Brunnen den "Gerhardsborn". Der Name "Siegfriedsbrunnen" ist ebenfalls überliefert (Schauplatz von Hagens Mord an Siegfried). Die eigentliche Quelle entspringt außerhalb der Steineinfassung, fließt durch einen Spalt in den ca. 40 cm tiefen Quelltopf hinein und durch einen breiteren Spalt in ein Tonrohr, das zum Hengstbach führt. Der Brunnen hat einen Durchmesser von ca. 88 cm. Der Brunnenrand besteht aus drei Segmenten aus Rotliegendem (24 cm breit und 24 cm dick). Es sind Markierungen zu erkennen, die darauf hindeuten, dass die Segmente mit Metallklammern zusammengehalten wurden. (Text und Fotos W. Ott)
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |