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Mahnmal aufgebaut 1946 aus den baulichen Resten der an diesem Ort zerstörten Synagoge. Unter dem Mahnmal das rituelle Tauchbad, deren Reste ab 1995 freigelegt, gesäubert und trockengelegt wurden. Mit einer eigenen, gemauerten schmalen Außentreppe zugänglich, die Türöffnung unmittelbar am Tauchbecken gelegen, daher wohl der ursprüngliche Eingang an der gegenüber liegenden Wand. Fußboden etwa 2,6m unter der Erde, Grundfläche 3x4m. Das Tauchbecken, 1,5x0,7m mit einer Tiefe von 1,2m, liegt quer zum Abstieg und endet mit seiner Stirnseite an einer vom Fußboden gesehen niedrigeren Wand, deren Abschluss ein mit Rille ausgeführter Sandstein bildet und darüber zwei gebogene Wasserrohre aus der Wand besitzt. Die beiden Rohre führten wohl das erwärmte zusätzliche Wasser vom Kessel in das Becken, zumal in der Fortsetzung des Tauchbeckens ein Schornstein an der Längsseite des Raumes vorgefunden wurde. Das Mahnmal ist Kulturdenkmal aus religions- und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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