Berliner Platz 2
Kongresshalle von Norden
Kongresshalle von Nordosten
Berliner Platz 2
Kongresshalle, Großer Saal
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Südanlage 3
  • Wieseck
  • Südanlage 3A
Kongresshalle
Flur: 1, 4
Flurstück: 1/3, 485/1

Die Kongresshalle wurde von der Stadt Gießen 1964/65 erbaut und 1966 als „Offenes Haus für alle Bürger“ eröffnet. Sie ist eine der ersten großen Bürgerhäuser in Hessen. Der planende Architekt war der Schwede Sven Markelius (1889-1972). In der 1961 veröffentlichten Publikation „Ein Haus für alle Bürger“ werden bereits die Verwendungszwecke des Gießener Bürgerhauses aufgezählt, u. a. Haus der Jugend, Kunstausstellungsraum, Gruppenräume, Stadtbücherei, Restaurant mit Café, Innenhof und Wohnhaus. Das macht deutlich, dass das Bürgerhaus für Markelius sowohl eine Stätte kultureller Begegnung als auch ein Ort sein sollte, an welchem Luft, Licht und Natur erlebbar werden.

Dieses Nutzungskonzept spiegelt sich am Bau wider: Er besteht aus mehreren, um einen Innenhof gruppierten, zwei- bis dreigeschossigen, flachgedeckten Kuben, deren gelbtonige Klinkerfassaden nutzungsabhängig und daher unterschiedlich durchfenstert sind. Der dominanteste Baukörper mit seinen Kongresssälen ist zudem straßenseitig durch Stützpfeiler und steinerne Sonnenblenden vor den Fenstern horizontal gegliedert. Das Besondere an dem Gebäudeensemble ist, dass die einzelnen Kuben untereinander derart verschachtelt sind, dass sich der gesamte Komplex dem Betrachter nicht nur allein von einem Standpunkt aus erschließt. Dies allerdings gehörte zum Konzept der „zukunfts- und sozial orientierten Bauweise“, die in den Volkshäusern Schwedens („Folkets Hus“) Tradition hatte.

Im Gegensatz zu dem heutigen Erscheinungsbild war der Innenhof ursprünglich sehr offen und geräumig gestaltet. Er zeichnete sich aus durch kubische und asymmetrisch angelegte Flächen, auf denen Pflanzenbehälter und Sitzgelegenheiten angeordnet waren. Er war als Raum der Begegnung und als Übergang zwischen Innen und Außen gedacht. In der von Wilhelm Otto Heß 1963 verfassten Publikation „Gießen heute, Stadt, in der wir leben“ wird der Berliner Platz als prototypischer Stadtraum der Nachkriegsmoderne angepriesen: Ein offen gestaltetes Gebäudeensemble, umgeben von Natur und autogerecht umrahmt von breiten Straßenzügen, dem gleichermaßen eine integrative wie auch identitätsstiftende Rolle zugeschrieben wurde. Im Inneren sind besonders die Decken der beiden Säle sowie die zahlreichen Deckenöffnungen der ehemaligen Stadtbücherei als besonders markant und eindrucksvoll hervorzuheben. Das Muster für die Vorhänge in den beiden Sälen stammt ebenfalls vom Architekten selbst. Es soll einen Holzstapel im Wald darstellen und nennt sich „Timmer“, was Holzblöcke heißt.

Seit ihrer Fertigstellung gab es zwar mehrere An- und Umbauten an der Kongresshalle, die jedoch ihre Gesamtwirkung nicht nachhaltig verändert haben. Dazu zählen die Tourist-Information zur Südanlage hin und der Vorbau über Kiosk und Gaststätteneingang zum Berliner Platz.

Über dem an das breit gelagerte Querrechteck des Saalbaues anschließenden niedrigen Eingangsbereich ragt eine moderne Plastik mit Tierkreiszeichen und dem Stadtwappen Gießens in einem großen „G“ von Sven Markelius empor.

Aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung sowie aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen ist die Kongresshalle als Kulturdenkmal im Sinne § 2 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes anzusehen.

Literatur:

Scott Budzynski: Eine neue Stadtkrone: Das Bürgerhaus Gießen von Sven Markelius. Architektur der Nachkriegsmoderne, in: Oberhessische Geschichtsblätter. Mitteilungen des Oberhessischen Geschichtsvereins Gießen, 94. 2009, S. 3-23


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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