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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt und Teilbereich Neustadt
Dreigeschossiges Wohnhaus mit einer im 19. Jh. klassizistisch überformten, dreiachsig mit holzgewändeten Öffnungen durchfensterten Hauptfassade. Baugeschichtlich interessante Wandausbildung zur Hofeinfahrt. Das Haus gehört zu einer aus Nebengebäuden und Barocker Scheune mit Mansardwalmdach bestehenden Hofreite, die zu den letzten Zeugen der einstig vorhandenen, ackerbürgerlichen Struktur im Bereich des "Schlosses" gehört. Kulturdenkmale aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |