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Doppelhausvilla des Jugendstils. Hell verputzte, unter weit vorgezogenem und von Zwerchhäusern durchstoßenem Walmdach liegende Gebäude von zwei Geschossen. Die Fassadengestaltung unterliegt, von der Baunaht ausgehend, der Klappsymmetrie. Individuell gehalten (halbrund, eckig) zeigen sich die beiden seitlichen, schmal durchfensterten Erker, die im Obergeschoss jeweils eine aus dunkel gebeiztem Holz gefertigte, die dorische Ordnung dekorativ umsetzende Architektur mit rosettenbesetzten Brüstungskasetten aufweisen. Im Detail gut erhalten die Nr. 6 (Eingangüberdachung, rückwärtige Veranden, Fensterversprossung). Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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