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Kleines, zweigeschossiges vom Straßenverlauf zurückgesetztes Wohnhaus auf schmalem Grundriss. Das von einem Satteldach abgeschlossene Gebäude ist eines der letzten beiden erhaltenen Gebäude einer ehemals großen Hofanlage, in dessen rückwärtigem Hof zwischenzeitlich ein großvolumiger Neubau errichtet wurde. Das in Ziegelmauerwerk errichtete Gebäude zeigt eine regelmäßige Gliederung durch segmentbogig überfangene Fenster, im Obergeschoss der Giebelseite paarweise angeordnet, im Giebelfeld sowie in der Traufseite jeweils als einzelnes Fenster. Die Gebäudekanten werden durch gestufte, bossierte Sandsteinquader dunkel abgesetzt, in Geschossdeckenhöhe sind horizontale Ziegelbänder eingearbeitet. Das möglicherweise als Altenteil genutzte Gebäude ist ebenso wie das schmale, den Hof südlich abschließende, in Ziegelmauerwerk mit Fachwerkgiebel erbaute Nebengebäude aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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