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Südwestlich der Ortslage, am Käunzchesberg, liegt unmittelbar an der Gemarkungsgrenze zu Watzenborn-Steinberg ein laut Inschrift „1933" errichteter Wasserbehälter. Seine sorgfältig gearbeitete, von einem gestuften Giebel abgeschlossene Werksteinfassade, das symmetrisch gegliederte, mit einem separaten Gewände ausgestattete Stollenportal sowie die über dem Eingang angebrachte Platte mit der Inschrift „HOCHBEHÄLTER GARBENTEICH" stellen ihn in die Tradition älterer vergleichbarer Anlagen der späten Gründerzeit. Der Behälter ist Kulturdenkmal aus technischen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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