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Ecklagig über Ausgleichsockel zweigeschossig stehendes, traufseitig im Hofraum erschlossenes Fachwerkwohnhaus mit Satteldach. Der durchgehend verputzte, im giebelseitigen Obergeschoss und im Giebelfeld verschieferte Bau weist einen dreiseitigen, auf eine Entstehung im 17./18. Jahrhundert hinweisenden Geschossüberstand auf. Zum Kirchberg hin erratische, giebelseitig zweiachsige Durchfensterung. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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