Schönberger Straße 11/13
Darmstädter Straße 145-149
Darmstädter Straße/Saarstraße
Schönberger Straße 10/12
Darmstädter Straße 121-131
Darmstädter Straße 129
Darmstädter Straße 145-151
Schönberger Straße 7/9
Darmstädter Straße 121-131
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
Auerbach
  • Darmstädter Straße, Ludwigstraße, Saarstraße, Schönberger Straße
Gesamtanlage südliche Darmstädter Straße

Darmstädter Straße 119 - 151 (Ostseite), 126 - 132, 150 - 154, 160 - 162 (Westseite)

Diefenbachweg 1

Ludwigstraße 78, 79

Saarstraße 1

Schönberger Straße 1 - 13 (Südseite), 8 - 12 (Nordseite)

Die Gesamtanlage umschreibt ein weitgehend homogenes, aus Häusern der Jahrhundertwende bestehendes Wohngebiet entlang dem völlig geraden Verlauf der Darmstädter Straße, der eigentlichen "Bergstraße". Der betroffene Abschnitt erstreckt sich südlich des alten Auerbacher Ortskernes, zwischen Diefenbachweg und Schönberger Straße, und schließt mit kurzer Unterbrechung im Bereich der Gemarkungsgrenze an die Gesamtanlage des weiträumigen nördlichen Villengebietes von Bensheim an. Schon damit wird der Zusammenhang einer weitgehend geschlossenen Wohn- und Landhausbebauung der Jahrhundertwende entlang der Bergstraße deutlich, von der Bensheim und Auerbach besonders stark betroffen waren. Die historischen, siedlungsgeschichtlich interessantesten Häuser ziehen sich hauptsächlich entlang der Ostseite der Straße, wobei sich die größeren, zwei- bis dreigeschossigen Wohnhäuser mit ihren oft markanten Zwerchhäusern in der Regel in Ortsnähe befinden (vgl. Darmstädter Str. 162, 152, 149, 147, Diefenbachweg 1 etc.), vereinzelt finden sie sich auch im Einmündungsbereich der Saarstraße. Dazwischen, vor allem südlich, liegen kleinere ein- bis eineinhalbgeschossige Landhäuser, vereinzelt mit einem malerischen Fachwerkvorbau wie Nr. 137, in der Regel mit eingeschossigen Terrassenvorbauten und breiten Zwerchhausaufbauten. Markantes Beispiel dafür ist das Haus Nr. 119 an der Ecke Darmstädter Straße/Schönberger Straße, das als städtebaulich markanter Eckpunkt den südlichen Abschluss der Gesamtanlage bildet. Von besonderer Bedeutung innerhalb des Landhausensembles sind die beiden von Heinrich Metzendorf entworfenen Häuser, wobei die herrschaftliche, von der Straße abgerückte Villa Nr. 133 den Rahmen des weitgehend gleichmäßigen Erscheinungsbildes sprengt. Das als Einzeldenkmal akzentuierte Gebäude ist in seiner optischen Wirkung heute durch einen ehemaligen Tankstellenbau erheblich gestört, der auch die Gesamtanlage beeinträchtigt. Dagegen bindet sich Metzendorfs "Kutscherhaus" Darmstädter Str. 125 eher ein, obwohl es sich als giebelständiger Bau wegen seiner unverputzten Sandsteinwände und dem hohen Mansarddach von den übrigen Häusern unterscheidet. Es wurde im Auftrag der Witwe des Auerbacher Chininfabrikanten Dr. August Seyferth gebaut, eine Nichte des Chemikers Justus Liebig, die in dem stattlichen Nachbarhaus Nr. 121/123 wohnte. Dieser langgestreckte zweigeschossige Bau mit Walmdach präsentiert sich heute in seinem Äußeren stark reduziert, da die durchgehende zweigeschossige Veranda der Westfassade verloren ist. In der Achse der Saarstraße und an der Ecke zur Schönberger Straße ist er aber immer noch von beeindruckender Wirkung. An der Ecke gegenüber steht als südlicher Abschluss der Westseite ein für die zwanziger Jahre typischer zweigeschossiger Bau mit gaupenbesetztem Walmdach und im Detail expressionistisch ausgeformten Fensterverdachungen.

Entlang der Schönberger Straße schließt noch eine Reihe von Wohnhäusern bzw. Doppelhäusern an, deren Entstehung teilweise ebenfalls in die zwanziger Jahre hineinreichen dürfte. Die Häuser Nr. 10 und 12 sind weitgehend identisch mit giebelständigem, zweigeschossigem Hauptbau und niedrigem, traufständigen Flügel ausgebildet, wobei Nr. 12 noch ein Ecktürmchen mit Haube aufweist. Das Doppelwohnhaus 7/9 weist individuell gestaltete Vorbauten mit Terrassen auf und auch 11/13 ist als ein vom biedermeierlichen Jugendstil gestreifter Bau nicht uninteressant. Zusammen mit den anderen die Gesamtanlage konstituierenden Wohnhäusern bilden sie ein für die hessische Bergstraße charakteristisches Ensemble von siedlungs- und regionalgeschichtlicher Bedeutung.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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