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Giebelständig und zweigeschossig über Sockel stehendes Fachwerkwohnhaus mit Satteldach. Das Gebäude stellt den straßenseitigen Teil eines Doppelhauses dar, Wohnbereich eines Streckhofes. Das wohl dem 18. Jahrhundert entstammende Fachwerkgefüge wurde anlässlich der Renovation nachhaltig erneuert, ebenso das mit Gauben besetzte Dach. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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