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Prominent die straßenräumliche Situation beherrschendes, zweigeschossig über Gewölbekeller erbautes, barockes Wohnhaus mit Mansarddach. Das streng axial organisierte Äußere, so die neunachsige Hauptfassade mit mittlerem, über Stufen erschlossenem Eingang, ist belebt durch den Kontrast zwischen hellen Putzflächen und dem rötlichen Ton der sandsteinernen Fenstergewände. Ehemaliges Gasthaus "Zum Ritter". Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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