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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt und Teilbereich Neustadt
Traufständig zwischen die Nachbarhäuser eingestelltes, viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit straßenseitiger Erschließung und Satteldach. Vierachsige, klassizistisch orthodox gegliederte Front mit gusseisernem, dem zweiten Obergeschoss angehörendem Balkon. Die Öffnungen mit, Steinmetzarbeit vortäuschenden, in Holz gefertigten Gewänden und auch renaissancistisch geschmückten Fensterüberdachungen ausgestattet. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |