Darmstädter Straße 227-231
Mierendorffstraße 2
Burgstraße 24
Burgstraße nach Nordwesten
Schloßstraße 32-34
Schloßstraße 37 und 39
Weinbergstraße 13
Goethestraße 3-7
Jahnstraße nach Norden
Burgstraße 27
Burgstraße 16
Margarethenstraße nach Osten
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
Auerbach
  • Burgstraße, Burgweg, Darmstädter Straße, Goethestraße, Grafenstraße...
Gesamtanlage nördliches Villengebiet

Burgstraße 1 - 27 (Südseite), 12 - 24 (Nordseite)

Burgweg 1

Darmstädter Straße 221 - 239, 247 - 251 (Ostseite), 230 - 246 (Westseite)

Goethestraße 3 - 7

Grafenstraße 2 - 14 (Nordseite)

Jahnstraße 1 - 11

Knappenweg

Margarethenstraße 2

Martinstraße

Mierendorfstraße 2 - 4 (Nordseite) und Gefallenen-Ehrenmal

Schloßstraße 29 - 39 (Ostseite), 26 - 46 (Westseite)

Weinbergstraße 13, 14

Die Gesamtanlage erfasst im Wesentlichen das nördlich des alten Auerbacher Ortskernes liegende Villengebiet, das sich um die Jahrhundertwende entwickelt hat. Wie in Bensheim waren es die klimatischen Bedingungen der Bergstraße und die günstige Lage zwischen den großen Stadtzentren Darmstadt, Frankfurt, Mainz, Heidelberg, Mannheim und Ludwighafen, die wohlhabende Rentiers und Fabrikdirektoren veranlassten, hier ihre Wohn- und Sommersitze einzurichten. Bevorzugt waren dabei natürlich die leicht erhöhten Lagen am Westhang des Odenwaldes, wobei für Auerbach das alte Schloss der Grafen von Katzenelnbogen einen markanten, weithin sichtbaren Bezugspunkt bildete. Dies wird deutlich durch die planmäßige Anlage der Burgstraße, die quasi das Rückgrat der Gesamtanlage bildet und geradlinig von der "Bergstraße", hier der Darmstädter Straße, steil auf den Schlossberg zuführt. Ihr Ausgangspunkt an der Darmstädter Straße ist ein platzartiger, begrünter Bereich, der den Auftakt des heutigen Kurviertels bildet und von dem auch Tal- und Grafenstraße abzweigen. Beide stoßen auf die aus dem alten Ortskern führende Querspange Schloßstraße/Friedrich-Ebert-Straße. Den östlichen Abschluss der Gesamtanlage bildet die Diagonale der in die Mierendorfstraße übergehenden Martinstraße, von der die Jahnstraße rechtwinklig abzweigt.

Westliche Basislinie der Gesamtanlage ist die gerade verlaufende Darmstädter Straße. Hier befinden sich vor allem nördlich des platzartigen Einmündungsbereiches der Burgstraße bedeutende Villenbauten, die als Einzeldenkmäler ausgewiesen sind und teilweise von Heinrich Metzendorf konzipiert wurden, wie u. a. die sich gegenüber liegenden Villen Darmstädter Straße 232 und 233. An letztere schließt nördlich eine interessante Reihe von vier weiteren Villen an, eingeschossige Putzbauten mit hohen Mansardsatteldächern und großen Zwerchhäusern. Unterbrochen von unbedeutenden Neubauten setzt sich die Gesamtanlage fort bis zu den beiden ebenfalls von Metzendorf entworfenen Villen Darmstädter Straße 247 und 251, auf der anderen Straßenseite bis zu der differenziert ausgestalteten und in einem parkartigen Garten gelegenen Villa 246. Eine architekturgeschichtlich und gestalterisch interessante Gruppe bilden auch die Häuser Goethestr. 3 - 7, von denen besonders das Haus Nr. 3 hervorzuheben ist. Wichtig für diesen unteren Bereich wie auch für die anderen Bereiche der Gesamtanlage sind die meist aus Sandsteinmäuerchen und Staketenzäunen bestehenden Einfriedungen. Empfindliche Störungen sind hier an der Hauptverkehrsstraße der großvolumige Anbau des Hauses Darmstädter Str. 230 sowie die Tankstelle neben der als Einzeldenkmal ausgewiesenen Villa Darmstädter Str. 236.

Während sich an der Darmstädter Straße in der Regel die formal progressiveren, von Metzendorf geplanten bzw. beeinflussten Häuser reihen, stehen entlang der Burgstraße die traditionellen, noch stärker am Historismus orientierten Villen. Dies beginnt bereits am unteren Ende der Straße mit der Villa Darmstädter Str. 231, die durch einen jüngeren Restaurantvorbau verunstaltet ist. Die auf der Südseite der unteren Burgstraße stehenden repräsentativen Villen zeigen alle ein individuelles, differenziertes Erscheinungsbild mit malerischen Türmchen, Risaliten und Schweifgiebeln. Im oberen Teil der Straße setzt sich dies auch auf der Nordseite fort, wobei dem markanten Eckhaus Nr. 12 eine besondere städtebauliche Bedeutung zufällt. Von Bedeutung sind hier aber auch die Häuser Burgstraße 14, 15, 16, die durch Fachwerkgiebel auffallen, das Haus Nr. 22 mit dem halbrunden Vorbau sowie das den Übergang in die Mierendorfstraße markierende Haus Nr. 24, in dem eine Nachsorgeklinik untergebracht ist. Ihm gegenüber, jenseits des im weiträumigen Gabelungsbereich platzierten, ortshistorisch bedeutenden Gefallenen-Ehrenmals, steht erhöht in einer großzügigen Gartenanlage eine eingeschossige, neusachliche Villa mit Walmdächern. Den östlichen Endpunkt der Gesamtanlage setzt an der Mierendorfstraße das baukünstlerisch bedeutende, von Heinrich Metzendorf entworfene Haus Nr. 4 und das bescheidenere, frei in einem großzügigen Gartengelände stehende Haus Burgweg 1.

Die räumliche und architektonische Vermittlung zum alten Ortskern übernehmen innerhalb der Gesamtanlage die teilweise bescheideneren Häuser auf der Westseite der Schloßstraße. Hier wurde mit den Häusern Nr. 34 - 46 eine Reihe von einheitlichen Arbeiterwohnhäusern erstellt, die - giebelständig ausgerichtet - ein Massivgeschoss mit Fachwerkkniestock und Satteldach aufweisen. Entlang der Martinstraße stehen vereinzelt wieder repräsentative historistische Villen, teilweise mit Jugendstildekor. Dies trifft auch auf die regelmäßig gereihten Wohnhäuser an der Ostseite der Jahnstraße zu, von denen die "Villa Oliva" (Nr. 11) an der Ecke Martinstraße den würdigen Auftakt bildet. Den südlichen Abschluss markieren hier zwei Häuser der Weinbergstraße (13, 14), von denen Nr. 13 ein interessantes hölzernes Freigespärre aufweist.

Die Gesamtanlage umfasst in dem beschriebenen Bereich ein weitgehend geschlossen erhaltenes Villengebiet der Jahre um 1900. Als Zeugnis einer für die Bergstraße wichtigen Entwicklung und als Konzentrat historistischer, größtenteils künstlerisch anspruchvoller Wohnbauten ist sie von siedlungs- und baugeschichtlicher sowie baukünstlerischer Bedeutung.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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