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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt und Teilbereich Neustadt
Über Bruchsteinsockel mit der Traufseite zur Straße stehender, über den Hofraum erschlossener, verputzter Bau von zwei Geschossen mit Satteldach. Schlichtes, klassizistisches Gebäude mit axial durchfensterter Fassade und giebelseitigen, den strengen Umriss lockernden Dachvorsprüngen. 1845 unter Landgraf Philipp errichteter Bau. Heim der 1842 in privater Initiative gegründeten Kleinkinderbewahranstalt, seit 1955 evangelischer Kindergarten und -hort. Kulturdenkmal aus orts- und architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |