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In städtebaulich interessanter Lage und dreiseitig an Verkehrsadern stehendes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit Krüppelwalmdach. Grosszügig durchfensterter barocker Putzbau mit einem unter der Traufe verlaufenden Zahnschnittfries. Der Bau bildet zusammen mit den Häusern Rind''sche Stiftstr. 2 und Neue Mauergasse 1 ein gewichtiges barockes Ensemble in dem im 18. Jahrhundert urban neu konzipierten Einzugsbereich des Obertores. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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