Epitaph der Anna Maria Maser
Eingangstor
Epitaph der Maria Elisabeth Gans von Otzberg
Epitaph des Sebastian Marksam
Familie Bundschuh, 1890
Familie Blitz, 1888
Friedhof von Norden
Familie Heß, 1890
Familie Saal, 1888
Grabstein
Epitaph des Hans Gans von Otzberg
Epitaph der Elisabeth von und zu Lerbach
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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Otzberg
Lengfeld
  • Pfarrhausstraße
  • Am Wolfenberg 8
Kirchhof/Friedhof
Flur: 1
Flurstück: 337/1, 339, 345/1

Auf dem wohl ehemals befestigten alten Friedhof, der sich ursprünglich auf der Südseite der Kirche befand, ist noch eine Reihe von historischen Grabmälern vorhanden. Erste Eintragungen im Kirchenbuch stammen aus den Jahren 1637 bis 1672. Eine Erweiterung des Kirchhofes Richtung Norden erfolgte 1822.

In die Südwand der Kirche sind 5 Sandsteinplatten eingemauert.

1. Epitaph der Maria Elisabeth Gans von Otzberg, gest. 1572; Rechteckplatte mit flachem Relief. zentrales Vollwappen, darum drei Wappenschilde und zwei Blüten. Darunter Feld mit Inschrift.

2. Epitaph der Elisabeth von und zu Lerbach, gest. 1667. Rechteckplatte mit flachem Relief, im Mittelfeld Allianzwappen sowie Engelsköpfe und vier Schilder.

3. Epitaph des Hans Gans von Otzberg, Rechteckplatte mit Inschrifttafel, von Rollwerk umgeben, jeweils vier Wappenschilde an den seitlichen Pfosten.

4. Epitaph des Sebastian Marksam, gest. 1618, über rechteckiger Inschrifttafel geschweifter Aufsatz mit Rollwerkschmuck.

5. Epitaph der Anna Maria Maser, gest. 1731, Rechteckplatte mit geschweiftem oberem Abschluss, Inschrifttafel mit Akanthusranken umgeben. Darüber zwei Putten, die ein Schild tragen.

Auf dem Friedhofsteil des 19. Jhs. befinden sich mehrere erhaltenswerte historische Grabmale: Zwei neugotische aus hellem Sandstein (Familie Saal und Familie Blitz von 1888); in der Kirchhofmauer eingelassen drei klassizistische Grabplatten der Familie Bundschuh, 1890, und der Familie Heß aus der gleichen Zeit. 


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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