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Vor dem Haupteingang zum Friedhof befindliche Denkmalanlage für die Teilnehmer des Deutsch-Französischen Krieges von 1866. Mehrstufiges, sich nach oben verjüngender vierseitiger Pfeiler auf niedrigem, quadratischem Sockel. Als Bekrönung ein stehender Löwe, der einen Schild hält. Im Kalkstein eingelassen die Inschrift „DEN TAPFEREN KRIEGERN“ sowie weitere, kaum noch lesbare Inschriften und die Namen der Gefallenen.
Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |