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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt und Teilbereich Neustadt
Zweigeschossiges, traufständiges und verputztes, in Fachwerk erstelltes Wohnhaus mit Krüppelwalmdach und Gaube. Gliederung der im Erdgeschoss durch neuere Ladeneinbauten im ursprünglichen Charakter reduzierten Fassade mit mittiger, den Hofraum erschliessender Toreinfahrt und auf das räumliche Innenleben abgestimmten 2er, 1er und 3er Fenstern. Unter der Traufe ein Zahnschnittfries. Der Bau ist prägender Bestandteil der barocken Bebauungszeile. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |