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Durch zusätzliches Geschoss variierter Typenbau von 1882 traufenständig auf der Stadtseite östlich der Strecke: Dreigeschossiger Buntsandsteinbau mit breiten Geschossfriesen und Fensterrahmen; Ortsseite durch übergiebelten Risalit zentriert. Zur Gleisseite Stellwerkvorbau, nordwärts Wartesaal, südwärts Güterschuppen. Weitere Schuppen benachbart - u. a. mit gemauertem Erd- und verschindeltem Obergeschoss (wie Bahnhof Hanau-Klein-Auheim). Kulturdenkmal aus technik- und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |