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Richard Bauer (1925-2009) arbeitete nach dem Krieg als Büropartner des Darmstädter Architekten Ernst Neufert. Mitte der 1950er Jahre machte sich Bauer in Idstein selbständig und prägte das moderne Bild dieser Stadt wie kein Zweiter. Sein Werk reicht hier von der repräsentativen VR-Bank (1969), über die bereits als Kulturdenkmal ausgewiesene Hyparschalen-Konstruktion der Lore-Bauer-Halle (1973), bis zu exklusiven privaten Wohnbauten.
Richard Bauer errichtete 1970/71 Auf der Au 1 ein flachgedecktes modernes Wohn- und Atelierhaus. Zwischen Bahnhof und Altstadt gelegen, im Straßenzug leicht zurückgesetzt, staffeln sich Keller-, Erd- und Dachgeschoss übereinander: Klinkersichtige Wandscheiben schirmen den Bau seitlich von den Nachbarhäusern ab, während sich die Geschosse unter weit auskragenden Flachdächern fast vollflächig verglast zur Straße öffnen. Bis 1961 hatte Bauer bereits das Nachbarhaus Friedensstraße 10 zu seinem Wohn- und Atelierhaus ausgebaut. Auf dem westlich angrenzenden Grundstück schuf er nun einen neuen Ausweis seiner Fähigkeiten: ein hochmodernes Anwesen mit eigener Tanzfläche, das die Familie ursprünglich vorwiegend zu Repräsentationszwecken nutzte.
Für sein neues Wohn- und Atelierhaus griff Bauer wieder die Tradition des Künstlerhauses auf, wie er es durch Neuferts Darmstädter Planerhof (1950) kannte. Nun übertrug er das – durch Frank L. Wright und Richard Neutra inspirierte – Vokabular der klassischen Moderne in die Formensprache der frühen 1970er Jahre. Im Haus Auf der Au 1 sind zahlreiche bauzeitliche Details erhalten: z. B. Klinkeroberflächen, ein offener Kamin, eine Löffeltreppe sowie einzelne Fenster- und Oberflächengestaltungen.
Durch seine gekonnte Form- und Materialgebung in Fortführung der Tradition des Künstlerhauses und der klassischen Moderne und als Ausdruck eines prosperierenden Idstein bildet das ehem. Wohn- und Atelierhaus von Richard Bauer ein Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |