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Rheingau-Taunus-Kreis
Idstein
  • Hermann-Löns-Straße 10
Ehem. Haus Spornhauer
Flur: 7
Flurstück: 30

Richard Bauer (1925-2009) arbeitete nach dem Krieg als Büropartner des Darmstädter Architekten Ernst Neufert. Mitte der 1950er Jahre machte sich Bauer in Idstein selbständig und prägte das moderne Bild dieser Stadt wie kein Zweiter. Sein Werk reicht hier von der repräsentativen VR-Bank (1969), über die bereits als Kulturdenkmal ausgewiesene Hyparschalen-Konstruktion der Lore-Bauer-Halle (1973), bis zu exklusiven privaten Wohnbauten.

Nach Plänen Richard Bauers entstand 1957/58 in der Hermann-Löns-Straße 10 ein modernes Wohnhaus im Bungalow-Stil. Zwischen Bahnhof und Altstadt findet sich der eingeschossige flachgedeckte Baukörper, der durch den Wechsel von Klinker-, Bruchstein-, Beton-, Holz- und Fensterflächen geprägt wird. Das Anwesen entwickelte Bauer für Emil Spornhauer, Direktor (i. R.) der sozialpädagogischen Einrichtung Kalmenhof, auf einem schmalen Grundstück in einem damals noch fast unerschlossenen Neubaugebiet. Auf einem Kellergeschoss aus Stampfbeton ruht das langgestreckte Erdgeschoss in zweischaligem Mauerwerk mit Stahlbetonplatte. Zur Straßenseite geschlossen wirkend, öffnet sich das Haus zum rückwärtigen Garten mit Kneipp- und Planschbecken.

Seine frühen Bungalowbauten stellte Bauer deutlich in die Tradition der internationalen Moderne – inspiriert durch Frank L. Wright und Richard Neutra. In der Hermann-Löns-Straße 10 sind zahlreiche bauzeitliche Details erhalten: u. a. die Einfriedung, Wasserspeier, Klinker- und Bruchsteinoberflächen, ein offener Kamin, Bodenbeläge, originale Fenstermechanismen und Holzeinbauten.

Durch die gekonnte Formgebung und die raffinierte Erschließung des begrenzten Baugrunds bildet das ehem. Wohnhaus Spornhauer – in der Tradition der internationalen Moderne, als Ausdruck der aufstrebenden Taunusstadt – ein Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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