Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Richard Bauer (1925-2009) arbeitete nach dem Krieg als Büropartner des Darmstädter Architekten Ernst Neufert. Mitte der 1950er Jahre machte sich Bauer in Idstein selbständig und prägte das moderne Bild dieser Stadt wie kein Zweiter. Sein Werk reicht hier von der repräsentativen VR-Bank (1969), über die bereits als Kulturdenkmal ausgewiesene Hyparschalen-Konstruktion der Lore-Bauer-Halle (1973), bis zu exklusiven privaten Wohnbauten.
Nach Plänen Richard Bauers entstand 1957/58 in der Hermann-Löns-Straße 10 ein modernes Wohnhaus im Bungalow-Stil. Zwischen Bahnhof und Altstadt findet sich der eingeschossige flachgedeckte Baukörper, der durch den Wechsel von Klinker-, Bruchstein-, Beton-, Holz- und Fensterflächen geprägt wird. Das Anwesen entwickelte Bauer für Emil Spornhauer, Direktor (i. R.) der sozialpädagogischen Einrichtung Kalmenhof, auf einem schmalen Grundstück in einem damals noch fast unerschlossenen Neubaugebiet. Auf einem Kellergeschoss aus Stampfbeton ruht das langgestreckte Erdgeschoss in zweischaligem Mauerwerk mit Stahlbetonplatte. Zur Straßenseite geschlossen wirkend, öffnet sich das Haus zum rückwärtigen Garten mit Kneipp- und Planschbecken.
Seine frühen Bungalowbauten stellte Bauer deutlich in die Tradition der internationalen Moderne – inspiriert durch Frank L. Wright und Richard Neutra. In der Hermann-Löns-Straße 10 sind zahlreiche bauzeitliche Details erhalten: u. a. die Einfriedung, Wasserspeier, Klinker- und Bruchsteinoberflächen, ein offener Kamin, Bodenbeläge, originale Fenstermechanismen und Holzeinbauten.
Durch die gekonnte Formgebung und die raffinierte Erschließung des begrenzten Baugrunds bildet das ehem. Wohnhaus Spornhauer – in der Tradition der internationalen Moderne, als Ausdruck der aufstrebenden Taunusstadt – ein Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |