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Marienstraße 1A-23, 2-12, 16-18
Die Marienstraße war noch 1901 völlig unbebaut. Als zusätzliche in Nord-Süd-Richtung verlaufende Erschließungsstraße bildet sie eine Parallele zur Spitalstraße. Nördlich der öffentlichen Gebäude der Marienschule, dem Amtsgericht und dem Finanzamt entwickelte sich bis in die 1920er Jahre eine einheitliche Wohnbebauung mit überwiegend eineinhalbgeschossiger, traufständiger Bebauung. Städtebauliche Akzente wurden im Norden durch das mächtige Doppelhaus Marienstraße 2/Frankfurter Straße 30 (KD) und im Süden von dem „Gasthaus zum Reichsadler“, Marienstraße 23 (KD) gesetzt. Als Bestandteil der östlichen Stadterweiterung ist die Bebauung dieses Straßenzuges aus geschichtlichen Gründen zu erhalten.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |