Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Weitläufige, 1937/38 errichtete Produktionsstätte der ehemaligen „Dieburger Tonwaren (DIETO)“-Fabrik, die aus dem Zusammenschluss der bereits 1885 gegründeten Tonwarenfabrik Grießinger sowie der seit 1897 bestehenden Mitteldeutschen Ofenfabrik und Kunsttöpferei Ebert hervorgegangen war. Das Produktspektrum umfasste unter anderem langjährig produzierte Spülbecken sowie Keramik-Dauerbrandöfen. Nach dem Zweiten Weltkrieg änderte sich durch die mehrheitliche Übernahme durch den Buderus-Konzern die Produktpalette; seit den 1960er Jahren Umstellung auf GFK-Produkte; nach der Schließung 1987/88 Übernahme durch die Stadt Dieburg zwecks Nutzung als städtischer Bauhof. Es handelt sich im Wesentlichen um vier, fast in Nord-Süd-Richtung angeordnete, bis zu 85 m lange, zusammengebaute Gebäuderiegel, zwei im Norden quer angeordnete Hallen sowie ein westlich separat stehendes Lagergebäude. Die Fassaden bestehen durchweg aus Backsteinmauerwerk, Lisenen und eine verstärkte Traufausbildung fassen Felder ein, in denen Tore, Türen oder Fenster angeordnet sind. Die nach Süden gerichtete, durch abgewalmte Dächer lagerhaft erscheinende Hauptfassade spiegelt unterschiedliche Nutzungsbereiche: der östliche, etwa 20 m breite Riegel ist eingeschossig über einem belichteten Sockelgeschoss (hier ist die ehemalige Kantine angeordnet), die beiden westlich anschließenden Riegel sind zweigeschossig, wobei das Obergeschoss sehr gedrungen aufliegt. Mit unterschiedlich großen Backsteinen in differenzierter Verwendung werden in den Brüstungsbereichen und als Gesimsband Muster gestaltet. Über dem Eingang sind noch eine große Uhr sowie die Glocke für den Schichtbetrieb vorhanden. Das filigrane Tragwerk der Dächer besteht aus Stahl-Fachwerkrahmen, überwiegend genietet, teilweise geschraubt. Nur der jüngste westliche Riegel zeigt Holz-Fachwerkträger. Der östliche Riegel stellt durch ein aufgestelltes Oberlicht eine Belichtung des Gebäudeinneren sicher. Wegen seiner sozial und wirtschaftsgeschichtlichen Bedeutung für Dieburg Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |