Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Auf rechteckigem Grundriss in den 1930er Jahren errichtetes, eingeschossiges Wohnhaus auf Kellersockel und mit Walmdach über moderatem Kniestock, ursprünglich zur gegenüber liegenden DIETO-Tonwaren-Fabrik gehörig. Die Fassaden bestehen aus dunkel gebrannten Hartbrandklinkern, die mit der Rollschicht am vorspringenden Sockel und den Fensterbänken sowie den aus aufrecht angeordneten Backsteinen hergestellten Stürze über sämtlichen Öffnungen noch leichte expressionistische Anklänge aufweisen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |