Minnefeld 32
Minnefeld 32 (Foto: M. Göddel, LfDH)
Minnefeld 32
Minnefeld 32
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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Dieburg
  • Minnefeld 32
  • Spitalstraße 47
Kloster
Flur: 1
Flurstück: 287, 288

Die durch die Säkularisation vertriebenen Kapuzinermönche, deren altes Kloster 1822 von der hessischen Regierung geschlossen wurde, konnten 50 Jahre später nach Dieburg zurückkehren und errichteten zwischen 1863 und 1866 zunächst das Oratorium (Exerzitienhaus) und 1866/67 die Klosterkirche. Die einfachen Backstein- bzw. Bruchsteingebäude sind nach den Regeln der Kapuziner ohne Schmuckwerk gebaut. Kleine, dreiachsige Kirche mit Satteldach und hohen Spitzbogenfenstern. Über dem etwas verjüngten, zwischen Langhaus und Oratorium liegenden Chor erhebt sich ein schlanker quadratischer Dachreiter mit spitzem Helm und Wetterfahne. Das Oratorium ist ein zweigeschossiger Bau von sieben Achsen und einfachem Satteldach. Wegen seiner Bedeutung, die es in der Geschichte des Kapuzinerordens, besonders in der Bismarck‘schen Zeit und in der Geschichte Dieburgs spielte, ist das Kloster Kulturdenkmal aus kirchengeschichtlichen Gründen. Zur weiteren, als Gesamtanlage ausgewiesenen Klosteranlage gehören die Wohngebäude des Klosters, die auf eine ältere Hofanlage zurückgehen, der von einer Mauer umfasste Klostergarten sowie ein Kreuz mit Korpus, eine Pietà und ein Sandsteinrelief (Fußfallrelief von Antonius Wermerskirch, um 1700).


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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