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Auf nahezu quadratischer Grundfläche in den zwanziger Jahren des 20. Jhs errichtete zweigeschossige, massive Villa mit biberschwanzgedecktem Zeltdach. Die Hauptansichtsseite von Norden als Endpunkt des Häfnerwegs wird gerahmt von zwei knapp vor die Fassade tretenden, über alle Geschosse sich erstreckenden 3/8 Erkern, die einen mittigen, gusseisernen Balkon einfassen. Ein zentrales, verschindeltes Zwerchhaus mit Walmdach betont darüber hinaus die Fassade. Eine kräftige horizontale Gliederung über dem Sandsteinsockel wird durch Gurtgesimse aus Sandstein erreicht, die zum einen die Fensterbänke im EG und OG zusammenbinden, zum anderen die Geschosse trennt. Der kräftige Dachüberstand wird von einem kassettierten Traufkasten geschlossen. An der Ostseite ist der Eingang in einem kleinen Vorbau mit vorgelegter Treppe angeordnet. An der Westseite findet sich ein zurückliegender sekundärer Anbau. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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