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In städtebaulich interessanter Lage befindliches, ursprünglich von drei Gassenzügen begrenztes, dreigeschossiges, verputztes Fachwerkwohnhaus mit überstehendem dritten Geschoss und einer Eckauskragung zur Schmidtgasse. Das Gebäude beherbergte von 1797 bis 1822 das von Johann Christian Rind testamentarisch verfügte und mit seinem Vermögen ausgestattete Rind'sche Stift und Hospital für betagte protestantische Bürger Homburgs. Kulturdenkmal aus orts- und architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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