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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt und Teilbereich Neustadt
Die städtebaulich interessante Eckposition am Weedgässchen einnehmendes, auf extrem hohem Kellersockel stehendes, zweigeschossiges, giebelständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus mit Krüppelwalmdach. Letzteres ist auf eine Baumaßnahme des 18. Jahrhunderts zurückzuführen. Der umlaufende Geschossüberstand und die Disposition der Fensteröffnungen lassen weitaus ältere Bausubstanz vermuten. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |