Frankfurter Straße 1 A - 7, Zustand 10/2019 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Frankfurter Straße 1 A + 3, Zustand 10/2019 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Frankfurter Straße 1, Von-Schildeck-Straße 17-21, Zustand 4/2021 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Frankfurter Straße 1, Von-Schildeck-Straße 17-21, Zustand 4/2021 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
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Fulda, Stadt und Landkreis
Fulda
  • Gesamtanlage
Frankfurter Straße / Von-Schildeck-Straße

Die Frankfurter Straße ist Teil der Via Regia, die als historische Ost-West-Verbindung in diesem Bereich die Messestädte Frankfurt am Main und Leipzig verband. Aus der Fuldaer Altstadt schloss sich  südlich nach dem Frankfurter Tor die Löhers Gasse, heute Löherstraße, an. Südlich davor lagen Mühlen am bereits 1387 angelegten Mühlgraben, dem Fulda-Kanal. Im 19. Jahrhundert war das Gebiet industriell geprägt, beispielsweise durch Gerbereien, die ebenfalls vom Wasser des Mühlgrabens westlich der Frankfurter Straße abhängig waren. Ab 1863 entstand die Gasanstalt, die zunächst das Gas für die Straßenlaternen lieferte (siehe Rangstraße 10) und in den folgenden Jahrzehnten immer wieder vergrößert wurde. Die nach Osten abzweigende Von-Schildeck-Straße wurde ab 1897 projektiert. Mit Anlage der Straße entstand hier eine Blockrandbebauung mit drei- bis viergeschossigen Wohn- und Geschäftshäusern. Frankfurter Straße 7 entstand bereits 1901 als Verwaltungsgebäude der Gasanstalt. Von 1904 bis 1913 entstanden die Bauten Frankfurter Straße 1 bis 3 und Von-Schildeck-Straße 17 bis 21. Errichtet wurden die Gebäude durch die örtlichen Bauunternehmungen Walter, Weber und Schönherr. Die Fassaden zeigen einen reduzierten Historismus mit vertikaler Gliederung durch Risalite und Lisenen, darüber geschweifte Giebel. An Frankfurter Straße 1 Betonung der Ecksituation durch eine geschweifte Haube. Die Erdgeschosse teilweise rustiziert und die Fenstergewände mit einfachen Ornamenten und profilierten Gesimsen verziert. Die für den Gesamteindruck wichtigen unterteilten Holzfenster mit Sprossen und Oberlichtern sind nur noch teilweise vorhanden bzw. wurden angepasst erneuert. Das Doppelhaus Frankfurter Straße 1a und 3 weist hingegen reich verzierte Fassaden auf. 1904 errichtet, überwiegen florale Motive und Masken, die vom Jugendstil inspiriert sind.

Die Lücke Frankfurter Straße 5 und 5a wurde 1921 nach Plänen des bekannten Fuldaer Architekten Hermann Mahr geschlossen, Bauherr waren bei Nr. 5a die nahe gelegenen Leder- und Hutstoffwerke Muth, bei Nr. 5 die Gummiwerke Fulda. Viergeschossige Bauten mit ausgebauten Mansarddächern, bei Nr. 5 mit breitem Dreiecksgiebel. Jeweils Gesims über dem ersten Obergeschoss, darüber vertikale Gliederung mit Bänderungen, die jeweils zwei übereinanderliegende Fenster verbinden.

Die beschriebenen Bauten sind gut erhaltene Beispiele für die systematische städtebauliche Erschließung des Fuldaer Südens in der Zeit um 1900 und der Bereich ist daher als Gesamtanlage nach § 2.3 HDSchG aus orts- und stadtbaugeschichtlichen Gründen zu erhalten.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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