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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt und Teilbereich Neustadt
Giebelständiges, zweigeschossiges, verputztes Fachwerkwohnhaus mit Krüppelwalmdach. Mit seinem hohen Sockel, dem Geschossüberstand und der Fensterdisposition besitzt es baugeschichtlich interessante und mit Nr. 28 und 30 verwandtschaftliche Züge. Im Zuge der neuerlich durchgeführten Sanierung zu Tage getreten ist ein Fachwerkgefüge des späten 16. Jahrhunderts, das sowohl spätmittelalterliche (Verblattung), als auch frühneuzeitliche (Verzapfungen) Holzbautechniken aufweist. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |