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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt und Teilbereich Neustadt
Giebelständiges, zweigeschossiges, frontal erschlossenes Fachwerkwohnhaus mit Krüppelwalmdach. Das aus dem 18. Jahrhundert datierende Gebäude erhielt anlässlich der Sanierung mehrheitlich neues Fachwerk, einen angehobenen Dachstuhl und eine Symmetrie anstrebende Fassadenorganisation mit vergrösserten Fensteröffnungen und nach rechts verlegtem Eingang. Das Gebäude stand mit seiner südlichen Langseite ursprünglich direkt am Mussbach. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |