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Mit diesem 1898 eingeweihten Denkmal wurde dem 1797 verstorbenen Johann Christian Rind, Stifter des Bürgerhospitals (s. Rind'sche Stiftstr. 7), gedacht. Den Entwurf für das auf einem Stufenpodest in Form einer Bank mit hochgezogener Rücklehne (auf dieser die Inschrift sowie das Bronzemedaillon von Bildhauer May) stehende Mal lieferte Jacobi, der gleichzeitig als Vorsitzender des 1895 gewählten Denkmal-Comités waltete. Der von Hofgärtner Merle vorgeschlagene Standort am Untertor war vor Errichtung der Ritter-von-Marx-Brücke Blickpunkt im Eingangsbereich der Altstadt gewesen. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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