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Ritter-von-Marx-Brücke: 1903 in Planung, 1904 "volles Einverständnis" Kaiser Wilhelm II für die von Stadtbaurat Jöhrens ausgearbeiteten Entwürfe, 7. September 1905 Einweihung mit Erstbefahrung durch den Kaiser mit Gefolge anlässlich des dritten Homburger Kaisermanövers.
Die Brücke führt, ein Stück des Schlossgartens als Basis nehmend, vom ehemaligen Rondell am Untertor zur Schlossmauer, um dort Anschluss an die Achse Schulberg - Louisenstraße zu finden. Sie überwindet eine Höhendifferenz von 7 m, misst 250 m und ruht auf fünf Bogen (4 à 9 m, Spannweite, 1 à 20 m). Der weiteste Bogen ist an den Stützpunkten mit Gelenken versehen, die ein Nachgeben bei Temperaturschwankungen erlauben. Sie verfügt über eine doppelspurige Fahrbahn und beidseitige Gehsteige, wobei der eine durch den Hexenturm führt und der andere unter dem Vordach des "Brückenwärterhäuschens" verläuft. Dieser Bau, einen über annähernd quadratischem Grundriss errichteten Turm mit seitlicher Bifore (zur anderen Seite das Stadtwappen in Buntsandstein), Zeltdach und straßenseitigem, hölzernem Vorbau darstellend, nimmt im Untergeschoss die überwölbte Güldene Treppe, historische Verbindung zwischen „Schloss" und „Tal", auf. An der gegenüberliegenden Brückenseite erhebt sich der über altem Fundament als Rekonstruktion aufgeführte, mit Rundbogenfries und Kegeldach versehene Hexenturm, der ehemals Teil der die obere Altstadt umfassenden Mauer gewesen war. Diesem vorgelagert wiederum steht ein Verkaufsstand, dessen straßenseitig offener Innenraum unter dem Schutz eines auf Knaggen vorgezogenen Satteldachs liegt (im Innenraum die 1955 angebrachte Gedenktafel für den Initiator des Brückenbaus, Dr.Ernst Ritter von Marx).
Mit diesem in Bruchstein und Andernacher Basalt, aus romantischer Sicht im „romanischen" Stil erbauten Ensemble mit dem „Charakter eines Burgeingangs" wurde die Gelegenheit wahrgenommen, eine übersichtliche und großzügige Zufahrt zum Schloss anzulegen. Resultat dieser Maßnahme war die Freilegung der Nordseite der Herrngasse und die Verbreiterung der Orangeriegasse bis Nr.4 gewesen (für Hausabbrüche auch im Trassenverlauf s. Gesamtanlage Altstadt).
Die Brücke zeigte sich darüberhinaus ihrer Bestimmung nach von Wirkung auf die Stadt- und Verkehrsentwicklung (Mittel in der Erschließung und Anbindung an den Stadtraum damals noch weitgehend brach liegenden Baulands im Westen; Förderung des Taunustourismus mit der seit 1908 auf ihr verkehrenden Saalburgbahn). Kulturdenkmal aus technischen, verkehrstechnischen, orts- und architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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