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Mit mächtigem, über zwei Polygonalerkern vorkragendem, zweigeschossig durchfenstertem Knickgiebel frontal sich präsentierende Villa. Traditionelle Formen finden hier eine gemäß des Jugendstils moderne Umsetzung. Vielfältige Materialien wie Putz, Sandstein und Holz für Fachwerk und Verschindelung tragen zum polychrom lebhaften Erscheinungsbild bei. Die Villa zählt zum Kernbestand der ab 1910 im gartenstädtischen Sinn "Am Schützbrett" vorgenommenen Landhausbebauung (s. Gesamtanlage Frankenstraße/Römerstraße). Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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