Wegekreuz vor dem Alten Rathaus
Bensheimer Straße 1, Altes Rathaus
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
Fehlheim
  • Bensheimer Straße 1
Altes Rathaus
Flur: 1
Flurstück: 90/2

Im Zentrum des Dorfes, vis-à-vis der kath. Pfarrkirche stehender Bau, zweigeschossig mit Satteldach. Das Erdgeschoss massiv, das unverputzte Obergeschoss in einem konstruktiven Fachwerk des frühen 18. Jhs. Das Dach mit handgestrichenen Biberschwanzziegel, als Firstbekrönung ein verschieferter sechsseitiger Dachreiter mit Zwiebelhaube und Schallöffnungen mit Bügelsturz. Im Dachreiter Glocke, die laut Inschrift 1742 von Johann Caspar Schrader in Worms gegossen wurde. In der Achse des Dachreiters zur Straße ein Risalit mit Satteldach, der das Treppenhaus enthält. Hier an den Eckständern Radmotive in Flachrelief. Mehrfach profilierte Gesimse. Vor dem Risalit zweiläufige Treppe zum Eingang. An der Treppe ein hohes Wegkreuz aus Rotsandstein. Auf dem Sockel ein von Festons umrahmtes Inschriftfeld, das, heute stark verwittert, die Jahreszahl 1785 trug. Am Kreuz gedrungener Korpus.

Neben dem Rathaus Hofeinfahrt mit Sandsteinpfosten, als nordwestlicher Abschluss des Hofes Feldsteinscheune mit Satteldach und breitem Tor.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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