Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der Friedhof für die Reformierten wurde 1682 auf Befehl des Landgrafen Friedrich II "auf der Engelgass" vor dem Untertor ausgesteint. Ursprünglich von Palisaden umgeben, seit 1824 durch Mauer geschützt. Mitbenutzung durch die Lutheraner seit 1900.
Einzig erhaltenes, älteres Grab ist dasjenige des Kabinettrats und Prinzenerziehers Johann Heinrich Armbrüster (1716-1793). Klassizistisches Werk, bestehend aus Stele über mehrfach feingestuftem Sockel mit Giebelüberdachung und Akrotheren, rankenumwundenen Wappenschild mit jugendlichem Armbrustschützen. Heller Kalkstein.
1490 ursprünglich neben der Marienkirche in Gelnhausen als Stiftung eines Jerusalempilgers erbaute Heiliggrab-Kapelle. Das Gebäude war Teil eines die Situation der heiligen Stätten in Jerusalem wiedergebenden Komplexes und diente, die Erinnerung an die Pilgerfahrt wachhaltend, der Aufnahme mitgebrachter Reliquien. Schlichter spätgotischer Bau aus Sandsteinquadern mit einer in die Vorhalle (Engelkapelle) führenden, spitzbogigen Tür und unbelichteter Grabkammer. 1825 durch Landgraf Friedrich VI. irrtümlich als ein mit Barbarossa in Verbindung gebrachtes, stauferzeitliches Bauwerk des ausgehenden 12. Jahrhunderts angekauft. Der Wiederaufbau erfolgte nach Auffinden des Baudatums 1490 unter täuschenden Abweichungen: Ersatz der Spitzbogenfenster durch "romanische", ein höheres Alter suggerierende Rundbogenfenster.
Kulturdenkmale aus orts-, architektur-, kultur- und religionsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |