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Bad Homburg, Stadt
Bad Homburg
  • Saalburgstraße
ehem. Protestantischer Friedhof / Heiliggrab-Kapelle
Flur: 50
Flurstück: 44/1, 44/4

Der Friedhof für die Reformierten wurde 1682 auf Befehl des Landgrafen Friedrich II "auf der Engelgass" vor dem Untertor ausgesteint. Ursprünglich von Palisaden umgeben, seit 1824 durch Mauer geschützt. Mitbenutzung durch die Lutheraner seit 1900.

Einzig erhaltenes, älteres Grab ist dasjenige des Kabinettrats und Prinzenerziehers Johann Heinrich Armbrüster (1716-1793). Klassizistisches Werk, bestehend aus Stele über mehrfach feingestuftem Sockel mit Giebelüberdachung und Akrotheren, rankenumwundenen Wappenschild mit jugendlichem Armbrustschützen. Heller Kalkstein.

1490 ursprünglich neben der Marienkirche in Gelnhausen als Stiftung eines Jerusalempilgers erbaute Heiliggrab-Kapelle. Das Gebäude war Teil eines die Situation der heiligen Stätten in Jerusalem wiedergebenden Komplexes und diente, die Erinnerung an die Pilgerfahrt wachhaltend, der Aufnahme mitgebrachter Reliquien. Schlichter spätgotischer Bau aus Sandsteinquadern mit einer in die Vorhalle (Engelkapelle) führenden, spitzbogigen Tür und unbelichteter Grabkammer. 1825 durch Landgraf Friedrich VI. irrtümlich als ein mit Barbarossa in Verbindung gebrachtes, stauferzeitliches Bauwerk des ausgehenden 12. Jahrhunderts angekauft. Der Wiederaufbau erfolgte nach Auffinden des Baudatums 1490 unter täuschenden Abweichungen: Ersatz der Spitzbogenfenster durch "romanische", ein höheres Alter suggerierende Rundbogenfenster.

Kulturdenkmale aus orts-, architektur-, kultur- und religionsgeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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