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Zweigeschossiges, giebelständiges, verputztes und verschindeltes, über den Hofraum traufseitig erschlossenes Fachwerkwohnhaus mit Satteldach. Der Bau erhebt sich über einem extrem hohen Sockel. Der leichte Geschossüberstand und die frontale Lage der jeweils eng stehenden Einzelfenster lassen an eine Entstehung in der Zeit um 1700 denken. Das Gebäude ist durch seine Stellung im weiten Gassenraum und in der Mündung zur Mussbachgasse auch von städtebaulichem Interesse. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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