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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus, gelegen gegenüber der Pfarrkirche. Das mit einem aufgeschobenen Satteldach versehene Gebäude bis auf die massive Längswand zum Grundstück Nr. 4 vollständig in Fachwerk erhalten. Das Gefüge mit kräftigen Eckpfosten, Mann-Konfiguration, durchgehenden Streben und Andreaskreuzen. Die durchgebogene Obergeschossschwelle mit Profilierungen, was auf eine Entstehung des Hauses vermutlich um 1750 hindeutet. Zum Wohnhaus gehört noch eine den Hof nach hinten begrenzende Scheune, die Teil der Gesamtanlage Ortskern Fehlheim ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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