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In prominenter, von zwei Straßen und einer Sackgasse bestimmter Lage errichtetes, kleinvolumiges und verputztes, barockes Fachwerkwohnhaus mit Mansardwalmdach und einem Ladeneinbau des 19. Jahrhunderts. Das mit einem rückwärtigen, im Winkel stehenden Anbau erweiterte Gebäude besitzt einen auf die straßenräumliche Struktur abgestimmten Grundriss. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |